Das Umgangsrecht in Zeiten der Corona-Krise

Bei uns häufen sich derzeit die Fälle, in denen ein Elternteil dem anderen Elternteil den Umgang mit dem Kind verweigert oder eigenmächtig neu definiert, aufgrund der derzeitigen Corona-Krise.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass getroffene Umgangsregelungen weiterhin gelten. Auch im Rahmen von Kontaktsperre und sonstigen Ausgangsbeschränkungen sollen Umgangskontakte, genauso wie vorher, stattfinden. Umgangskontakte zwischen Eltern und Kind sind ausdrücklich von den Beschränkungen ausgenommen. Kinder haben das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.

Selbstverständlich gibt es Ausnahmen, wenn ein Elternteil krankgeschrieben ist oder das Kind selbst erkrankt ist. In diesem Fall muss eine Abwägung im Einzelfall erfolgen. Steht ein Elternteil und/oder ein Kind wegen der Erkrankung oder des Verdachts einer Infizierung mit dem Covid-19 Virus unter Quarantäne, wird es eine Einschränkung des Umgangsrechts geben müssen. Es wird dann zu überlegen sein, wie der Umgang nachgeholt werden kann. Natürlich gibt es zu diesen Fragen noch keine gerichtlichen Entscheidungen.

Hält sich ein Elternteil nicht an die behördlichen Auflagen, in dem es z.B. die Kontaktsperre missachtet und seine sozialen Kontakte nicht einschränkt, wird man im Einzelfall entscheiden müssen, ob ein Umgangsrecht unter diesen Voraussetzungen noch tragbar ist.

Schränkt ein Elternteil willkürlich das Umgangsrecht des anderen Elternteils ein, wird das Gericht bemüht werden müssen. Je nach Fallgestaltung können Bestrafungsmaßnahmen angeordnet werden, in extremen Fällen droht der Entzug des Sorgerechts. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es aufgrund der derzeitigen Arbeitssituation bei den Gerichten länger dauern wird, bis eine gerichtliche Entscheidung getroffen werden kann. Die Einreichung von Eilanträgen ist in geeigneten Fällen immer möglich.

Es wäre wünschenswert, wenn die Eltern in der derzeitigen angespannten Situation versuchen würden, sich zu einigen und dabei das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt rücken.