Im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens erörtern wir mit Ihnen die Durchführung des sogenannten Versorgungsausgleichs. Das ist der Ausgleich der von Ihnen und Ihrem Ehepartner erworbenen Rentenanwartschaften z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, der Zusatzversorgung oder betrieblichen Altersversorgung. Wir überprüfen auch nach rechtskräftiger Scheidung, ob gegebenenfalls eine Abänderung des Versorgungsausgleiches zu Ihren Gunsten in Frage kommt.