Aus der Reihe weitverbreiteter Irrtümer: Ein Ehepartner haftet nicht für Schulden des anderen Ehepartners!
Auch, wenn viele Menschen davon ausgehen: Nur, weil man verheiratet ist, haftet man nicht für Schulden des anderen Ehepartners. Schulden eines Ehepartners sind nur die Sache desjenigen, der die Schulden gemacht hat. Das gilt selbstverständlich sowohl für Schulden, die vor der Ehe bestanden haben, als auch für Schulden, die ein Ehepartner während der Ehe macht. […]