Anläßlich einer Trennung oder Scheidung muß oft gemeinsames Vermögen (z. B. gemeinsame Sparkonten, das beiden Partner gehörende Einfamilienhaus) oder auch Hausrat aufgeteilt werden. Wir wirken für Sie an einer fairen und interessengerechten Verteilung mit. Selbstverständlich besprechen wir gegebenenfalls mit Ihnen Ihre Ansprüche auf Zugewinnausgleich und setzen diese durch.

Ein Ehepartner haftet nicht für die Schulden des anderen!

Rechtsanwältin Katharina Mosel erklärt, wie es sich mit der Haftung verhält, wenn ein Ehepartner Schulden macht. Man haftet grundsätzlich nicht für die Schulden des Ehepartners.

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Was ist eigentlich Zugewinnausgleich?

Der Zugewinnausgleich wird von Rechtsanwältin Dorothée Linden erklärt. Dieser wird relevant, wenn es zur Trennung oder Scheidung kommt.

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