Fachanwältin für Erbrecht in Köln

Im Erbrecht erörtern und planen wir mit Ihnen geeignete Vorsorgemaßnahmen. Nach einem Todesfall unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche. Gerade im Erbrecht bietet sich oft die Durchführung einer Mediation, also die außergerichtliche Streitschlichtung, an.

Was können Sie vorbeugend tun?

Viele Menschen möchten sich zu Lebzeiten keine Gedanken über den eigenen Tod und die damit verbundene Frage von Nachfolgeregelungen machen. Sie verkennen dabei häufig, dass eine vernünftige Nachfolgeregelung Streit in der Familie vermeiden kann.
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Was ist im Erbfall zu tun?

Nach einem Erbfall gibt es – abgesehen von der Trauer und der Bestürzung um den Verlust eines Menschen – vieles, was überlegt und getan werden muss. Das Gesetz läßt dem Erben nicht viel Zeit.
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Außergerichtliche Streitschlichtung im Erbfall

Gerade im Erbrecht bietet sich oft die Durchführung einer Mediation, also die außergerichtliche Streitschlichtung, an. Diese ist in der Regel z. B. bei einer Auseinandersetzung zwischen Mitgliedern einer Erbengemeinschaft schneller und kostengünstiger, als es langwierige gerichtliche Verfahren sind. Außerdem trägt ein erfolgreich durchgeführtes Mediationsverfahren mit einem einvernehmlichen Ergebnis zur Wiederherstellung des Familienfriedens bei.
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