Selbstverständlich erarbeiten wir mit Ihnen auch Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Wer schon zu Beginn der Ehe oder Lebenspartnerschaft nach individuellen Gestaltungen sucht, läßt sich von uns hinsichtlich des Abschlusses eines Ehevertrages oder einen Lebenspartnerschaftsvertrages beraten. Gerade für die Partner in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft kann der Abschluß eines Vertrages sehr häufig unerwünschte Folgen bei der Trennung vermeiden.
Selbstständig?
Wenn Sie selbstständig oder UnternehmerIn sind, sollten Sie sich unbedingt über die häufig gravierenden Vermögensfolgen beraten lassen, die eine Ehescheidung oder eine Aufhebung der Lebenspartnerschaft für Ihr Unternehmen mit sich bringt. Gerne überprüfen wir für Sie Ihren Gesellschaftsvertrag und erörtern mit Ihnen, ob eine Absicherung Ihres geschäftlichen Vermögens durch Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag ratsam erscheint.
Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Beitrag
„Ende von Partnerschaft und Ehe – das Aus für Ihr Unternehmen?“
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Vorsorgevollmacht, wofür braucht man die?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument. Was das ist und wofür man eine solche Vollmacht braucht erklärt Rechtsanwältin Katharina Mosel aus Köln.
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