Wenn Streit darüber besteht, ob ein Testament wirksam ist und wer letztlich Erbe geworden ist, helfen wir Ihnen bei der Anerkennung Ihrer Erbenstellung, entweder im Erbscheinsverfahren oder im Wege der Feststellung im streitigen Verfahren.

Sind Sie neben anderen Personen Miterbe geworden, sichern wir Ihre Ansprüche bei Streitereien über die Verwaltung des Nachlasses und führen für Sie die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft durch.

Sind Sie enterbt worden, machen wir für Sie Ihren Pflichtteilsanspruch gegenüber dem Erben geltend. Ist Ihnen ein Vermächtnis hinterlassen, helfen wir bei der Durchsetzung Ihres Vermächtnisanspruchs.

Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Pflichtteil?

Hier erfahren Sie von Rechtsanwältin Katharina Mosel, was der Unterschied zwischen Erbe und Pflichtteil ist.

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