Es besteht Handlungsbedarf bei kinderlosen Ehepaaren (wenn Sie kein Testament errichten, erben Eltern und / oder Geschwister des Verstorbenen mit), bei Familien mit Kindern, bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften, wenn die Erben verschuldet sind, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen wollen, bei sogenannten Patchwork-Familien, wenn unliebsame Verwandte erbberechtigt sein würden oder wenn behinderte Kinder besonders abgesichert werden sollen.

Wenn Sie möchten, daß der von Ihnen geschiedene Ehepartner auf keinen Fall durch Erbschaft an Ihr Vermögen kommt, müssen Sie z. B. ein sog. Geschiedenentestament errichten.

Wenn Sie vermögend sind und Erbschafts- und Schenkungssteuerfreibeträge überschritten werden, sollten Sie sich ebenfalls beraten lassen.

Beachten Sie auch, daß auf Ihren Erbfall eventuell ausländisches Recht angewendet wird, wenn Sie Vermögen im Ausland haben, mit einem Ausländer oder einer Ausländerin verheiratet sind oder selber eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche besitzen.

Bitte lesen Sie unseren Hinweis „Warum es sinnvoll ist ein Testament zu errichten“ (pdf-Datei) und beachten Sie bei einer Testamentserrichtung die Punkte, die wir für Sie in einer Checkliste (pdf-Datei) zusammengestellt haben.

„Warum es sinnvoll ist ein Testament zu errichten“
warum_ein_testament_linden_mosel_april20[…]
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Testament-Checkliste
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Wie errichte ich ein Testament?

Rechtsanwältin Katharina Mosel von der Kölner Anwaltskanzlei Linden & Mosel gibt wichtige Infos für die Errichtung eines Testaments.

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