Trifft der Erbfall ein, so stellen sich oft viele ungelöste Fragen:

  • Wer ist überhaupt Erbe geworden und wie finde ich das heraus?
  • Wie kann das Erbe geltend gemacht werden?
  • Was ist ein Pflichtteil und wie mache ich ihn geltend?
  • Wie und unter welchen Voraussetzungen kann man ein Testament anfechten?
  • Wer haftet für die Schulden des Erblassers?
  • Muß man bei Schulden das Erbe unbedingt ausschlagen?
  • Muß man die Erbschaft annehmen?
  • Was ist ein Erbschein? Wer bekommt ihn und wo gibt es ihn?

Nach einem Erbfall gibt es – abgesehen von der Trauer und der Bestürzung um den Verlust eines Menschen – vieles, was überlegt und getan werden muß.

Das Gesetz läßt dem Erben nicht viel Zeit: Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis vom Grund und Anfall der Erbschaft muß er diese ausschlagen, wenn er nicht Erbe werden will. Eine Ausschlagung kann häufig das geeignete Mittel sein, damit man nicht für die Verbindlichkeiten des Erblassers haften muß – manchmal möchte man mit dem Erbe aber auch einfach nichts zu tun haben. Wir erörtern mit Ihnen, ob eine Ausschlagung der Erbschaft in Frage kommt oder – falls Sie bereits ausgeschlagen haben – unter welchen Voraussetzungen Sie diese Ausschlagung rückgängig machen können.

Sie sind Erbe geworden und stellen fest, daß die Annahme der Erbschaft voreilig war, weil der Nachlaß überschuldet war? Auch in diesem Fall überprüfen wir für Sie, ob eine Anfechtung der Annahme der Erbschaft in Betracht kommt.

Hartz4 bei Erbschaft, geht das?

Rechtsanwältin Dorothée Linden erklärt was zu tun ist, wenn ein Hartz4 Empfänger ein Erbe antritt. Worauf muss man achten?

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Lebensversicherung im Erbfall

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