Aus der Reihe weitverbreiteter Irrtümer: Einen Ehevertrag kann man auch nach der Hochzeit abschließen!
Viele Menschen denken, dass man einen Ehevertrag nur vor der Eheschließung abschließen kann. Das ist falsch.
Ich kann, auch wenn ich bereits verheiratet bin, einen Ehevertrag mit meinem Ehepartner vor einem Notar oder einer Notarin abschließen, ich kann auch bereits bestehende Eheverträge wieder abändern. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass beide Ehepartner sich einig sind. Stimmt einer der beiden Eheleute den beabsichtigten Regelungen in einem Ehevertrag nicht zu, kann kein Ehevertrag abgeschlossen oder verändert werden. Das ist übrigens häufig der Grund, warum man Eheverträge vor einer Heirat abschließt.
In einem Ehevertrag kann man selbst bestimmen, was im Falle einer Scheidung passiert und muss nicht darauf vertrauen, dass im Streifall Gerichte entscheiden. Grundsätzlich macht es Sinn, sich zusammen in guten Zeiten zu überlegen, welche Regelungen für den Fall einer Trennung oder Scheidung gelten sollen. Sinnvoll ist es auch, sich vor der Eheschließung über die rechtlichen Konsequenzen einer Heirat zu informieren.