Scheidungskosten sind nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Es gibt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes, der ein Urteil des Finanzgerichts Köln aufgehoben hat. Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind und unter das im Jahr 2013 neu eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten fallen.