Eheverträge sollte man in guten Zeiten schließen …

Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass Eheverträge nur vor einer geplanten Eheschließung abgeschlossen werden können. Eheleute können während ihrer Ehe jederzeit einen Ehevertrag miteinander vor einem Notar beurkunden lassen, wenn beide sich einig sind. In einem Ehevertrag kann man selber bestimmen, was im Falle der Scheidung passiert und muss nicht darauf vertrauen, dass im Streitfall Gerichte nach den eigenen Vorstellungen entscheiden.

Nachehelicher Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich – diese Punkte sollten immer (neben allen, die Kinder betreffenden Fragen) geklärt werden, wenn eine Scheidung bevorsteht. Bei einer Scheidung müssen die Eheleute nämlich nicht nur sich, sondern auch ihr Vermögen trennen. Wie teilt man das (gemeinsame) Vermögen auf? Wie wird die Zugewinngemeinschaft auseinandergesetzt? Die Anrechte aus dem Versorgungsausgleich sind oft der werthaltigste Teil im Vermögen – wie werden sie ausgeglichen? Gibt es einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt und wie lange muss mein Ehepartner zahlen?

Oft ist es zum Zeitpunkt der Trennung zu spät, um noch tragbare Lösungen mit einem Ehepartner zu erreichen, da dieser sich gedanklich schon weit entfernt hat. Daher macht es Sinn sich zusammen in guten Zeiten zu überlegen, welche Regelungen für den Fall einer Trennung oder Scheidung gelten sollen.