Bei falschen Missbrauchsvorwürfen hat man keinen Unterhaltsanspruch

Wenn Eltern sich trennen, bleiben Streit und gegenseitige Vorwürfe häufig nicht aus. Falsche Anschuldigungen können nach einem aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm Oberlandesgerichts Hamm jedoch dazu führen, dass der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt entfällt.

Im konkreten Fall beschuldigte die Frau nach der Trennung ihren Ehemann und Vater der gemeinsamen vier Kinder des sexuellen Missbrauchs der gemeinsamen Tochter. Mehreren Sachverständigengutachten zufolge gab es dafür jedoch keinerlei Anhaltspunkte. Dessen ungeachtet hielt die Frau weiterhin an den Missbrauchsvorwürfen fest. Sie bezeichnete ihren Ex-Mann über Jahre hinweg sowohl gegenüber den Kindern wie auch gegenüber der neuen Lebensgefährtin des Ex-Mannes, seiner Vermieterin, dem Jugendamt und dem Gericht als Kinderschänder.

In den jahrelangen unberechtigten Missbrauchsvorwürfen der Frau sahen die Richter ein „schwerwiegendes Fehlverhalten“, durch welches die Frau die familiäre, soziale und wirtschaftliche Existenz des Ex-Mannes gefährdet habe. Sie lehnten daher den Unterhaltsantrag der Frau auf nachehelichen Unterhalt ab.