Geschenkt ist geschenkt?

Ein nicht verheiratetes Paar wollte für einige Zeit durch Europa reisen. Der Mann hatte der Frau die Hälfte seines 50.000,00 € Sparbriefes überschrieben. Er wollte damit seine Lebensgefährtin absichern für den Fall, dass ihm etwas passieren würde. Einige Monate nach der Reise endete die Beziehung. Der Mann forderte 25.000,00 € zurück.

Der Rechtsstreit dauerte mehrere Jahre, die Frau verstarb inzwischen. Der Mann forderte dennoch das Geld zurück und bekam vom Bundesgerichtshof jetzt Recht. Dieser entschied nämlich, dass es sich nicht um eine Schenkung handelte, als der Mann seiner damaligen Lebensgefährten den Sparbrief über 25.000,00 € ausstellen ließ. Es handelte sich vielmehr um eine sogenannte unbenannte Zuwendung, weil die Übergabe des Sparbriefes aufgrund der Beziehung der Beteiligten erfolgte, die Zuwendung diente praktisch der Erhaltung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Mit anderen Worten: Wären die beiden nicht ein Paar gewesen, hätte der Mann der Frau nicht die Hälfte seines Sparbriefes überschrieben. Da die nichteheliche Lebensgemeinschaft beendet wurde, fiel auch auch die Grundlage der Zuwendung weg. Der Mann erhält sein Geld zurück.