Neue Beträge für Kindesunterhalt und Kindergeld

Zum 1. Januar 2017 gelten neue Beträge für den Kindesunterhalt. In der sogenannten Düsseldorfer Tabelle ist der Unterhalt für minderjährige Kinder und für solche volljährigen Kinder dargestellt, die noch im elterlichen Haushalt leben. Die Beträge sind moderat angehoben worden. Je nach Alter des Kindes und Einkommenshöhe der Eltern/des Elternteils sind  zwischen 7 und 18 Euro mehr zu zahlen.

Ist der Unterhalt tituliert, also in einer Jugendamtsurkunde oder in einem gerichtlichen Beschluss festgehalten, dann regelmäßig als Prozentsatz vom Mindestunterhalt. In diesen Fällen sollte eine eigenständige Aufstockung des Unterhalts erfolgen oder eine kurze Bitte an den Unterhaltsschuldner, den Unterhalt rechtzeitig anzupassen.

Hierbei ist zu beachten, dass auch das staatliche Kindergeld ein wenig erhöht worden ist. Für das erste und zweite Kind erhält man je 192 Euro, für das 3. Kind 198 Euro, für jedes weitere Kind 223 Euro.

Bei der hälftigen Anrechnung des Kindergeldes auf den zu leistenden Kindesunterhalt ist dann auch diese Erhöhung zu berücksichtigen.

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