Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2016

Der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle wird ab Januar 2016 erneut angepasst. Das Kindergeld beträgt ab Januar 2016 für ein erstes und zweites Kind EUR 190,–, für ein drittes Kind EUR 196,– und ab dem vierten Kind EUR 221,–. Das Kindergeld wird bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Der sich daraus ergebene Zahlbetrag ist der Betrag, den der barunterhaltspflichtige Elternteil zu zahlen hat.

Erhöht wird auch der Bedarf des studierenden Kindes, welches nicht bei seinen Eltern oder bei einem Elternteil wohnt. Dieser Bedarf beträgt ab Januar 2016 monatlich EUR 735,–. In diesem Betrag sind EUR 300,– für Unterkunft einschließlich Nebenkosten und Heizung enthalten. Dieser Bedarf wurde das letzte Mal zum Januar 2011 erhöht. Die neue Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2016/index.php