Unterhalt für Eltern, die im Ausland leben
Leistungsfähige Kinder, deren Eltern in Deutschland leben, sind gesetzlich verpflichtet, ihren Eltern Unterhalt zu zahlen, wenn diese im Alter nicht aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt bestreiten können (weitere Informationen zum Thema Elternunterhalt finden Sie in diesem Beitrag von Rechtsanwältin Dorothée Linden im ZDF- Mittagsmagazin).
Ob und wenn ja, wieviel Unterhalt an die in Deutschland lebenden Eltern gezahlt werden muss, wird im Wesentlichen von der Rechtsprechung der deutschen Gerichte vorgegeben. Der Bundesgerichtshof hat als oberstes deutsches Gericht in den vergangenen Monaten einige wichtige Grundsatzentscheidungen rund um das Thema Elternunterhalt getroffen (aktuelle Entscheidungen zum Thema Elternunterhalt finden Sie hier).
Was aber gilt, wenn die Eltern im Ausland leben?
In diesem Fall ist für Unterhaltspflichten das Recht des Staates maßgebend, in dem die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Darauf hat sich eine Vielzahl von Ländern 2011 im Haager Protokoll verständigt, so auch Deutschland und das Nachbarland Österreich, in das es viele Menschen im Alter zieht.
Leben die Eltern also beispielsweise in Österreich, ist das österreichische Unterhaltsrecht für Unterhaltspflichten anzuwenden.
Betroffenen ist zu empfehlen, sich im Falle möglicher Unterhaltspflichten gegenüber den Eltern, insbesondere dann, wenn die Eltern im Ausland leben, anwaltlich beraten zu lassen. Die Unterhaltsbestimmungen anderer Länder können nicht nur erheblich von denen in Deutschland abweichen. Teilweise sind sogar die gesetzlichen Vorschriften innerhalb des für die Unterhaltspflicht maßgebenden Landes regional verschieden.
Deutschland und Österreich beispielsweise sehen beide die Unterhaltspflicht gegenüber Eltern vor, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus eigener Kraft bestreiten können, dabei aber noch zu Hause leben. Österreich hat im Gegensatz zu Deutschland aber die Unterhaltspflicht gegenüber Eltern, die in stationärer Pflege in einem Heim leben, mit Wirkung zum Jahr 2009 abgeschafft. Allerdings gilt auch dies nicht mehr uneingeschränkt: In dem österreichischen Bundesland Steiermark ist die Unterhaltspflicht für Eltern, die in stationärer Pflege leben, im Jahr 2011 wieder eigeführt worden.