Einverständliche Scheidung – welche Dinge sollten geklärt sein?

Wenn beide Ehepartner sich nach Ablauf eines Trennungsjahres scheiden lassen wollen ist es häufig so, dass sich nur ein Ehepartner einen Anwalt nimmt zur Stellung des Scheidungsantrages und der andere keinen Rechtsanwalt hat. Das ist auch unproblematisch, wenn die Eheleute vorher alle wichtigen Punkte geklärt haben. Idealerweise sollte alles bis zu dem Tag, an dem die Ehe vor dem Familiengericht geschieden wird, geklärt sein.

Welche Dinge sollten geregelt werden?

Es sollte geklärt werden, ob und wenn ja wie viel und wie lange nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist. Wenn kein Unterhalt gezahlt werden soll, kann man über einen Unterhaltsverzicht nachdenken. Natürlich muss auch geklärt werden, in welcher Höhe ein eventueller Kindesunterhalt zu zahlen ist und ob Urkunden über den Kindesunterhalt beim Jugendamt erstellt werden sollen.

Nachgedacht werden sollte darüber, ob eventuell Ansprüche auf Zugewinnausgleich bestehen. Zugewinnausgleich ist der Ausgleich der unterschiedlichen Vermögenszuwächse in der Ehe. Hat ein Ehepartner mehr Vermögen hinzugewonnen als der andere, kann es unter Umständen einen Ausgleich dieses Zuwachses geben. Grundsätzlich sollten auch gemeinsame Vermögenswerte aufgeteilt werden, z. B. Wertpapierdepots oder Sparkonten. Natürlich wird man sich auch über gemeinschaftliches Eigentum an einer Wohnung oder einem Haus vorher auseinandersetzen.

Es ist häufig so, dass ein Ehepartner die Hausrat- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Derjenige, der die Versicherung nicht abgeschlossen hat, muss sich darum kümmern eigene Versicherungen abzuschließen. Ist man noch über den Ehepartner krankenversichert, muss man sich darum kümmern, dass man eine eigene Krankenversicherung abschließt.

Hat man Kinder verbleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht. Die Eheleute sollten sich darüber Gedanken machen, wie häufig der Ehepartner, bei dem die Kinder nicht leben, die Kinder sehen kann. Man muss keine Umgangsregelung aufstellen, wenn beide Ehepartner sich darüber einig sind, dass man diesen Punkt unkompliziert regeln kann.

Vor der Scheidung sollte außerdem der gemeinsame Hausrat der Eheleute aufgeteilt werden, das sind z. B. die Möbel und Geschirr. Manchmal kann es sinnvoll sein sich gegenseitig zu quittieren, dass man den Hausrat aufgeteilt hat, damit es hinterher darüber keinen Streit mehr gibt.

Häufig haben sich Ehepartner in Lebensversicherungen als Bezugsberechtigte eingesetzt. Überprüfen Sie, ob Sie dieses nicht ändern wollen.

Haben Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner ein gemeinschaftliches Testament verfasst, macht es ebenfalls Sinn, dieses gemeinsam aufzuheben und ggf. ein neues Testament zu verfassen.

Wenn Sie Regelungen über den Zugewinnausgleich oder den nachehelichen Unterhalt treffen wollen, müssen Sie zum Notar gehen und eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen lassen. Alternativ kann man über diese Punkte auch mit zwei Rechtsanwälten in einem Scheidungsverfahren einen Vergleich abschließen. Regelungen, die Sie alleine mit Ihrem Ehepartner über den nachehelichen Unterhalt und den Zugewinnausgleich treffen, sind unwirksam.