Was passiert mit der Lebensversicherung im Erbfall?

Es gibt unterschiedliche Arten von Lebensversicherungen. Weit verbreitet ist die sog. Kapitallebensversicherung. Hier wird ein bestimmer Betrag fällig, wenn die versicherte Person verstirbt oder einen vorher vereinbarten Stichtag erlebt. Wer bekommt das Geld, wenn die versicherte Person verstirbt?

Wenn der Versicherungsnehmer einen Bezugsberechtigten gegenüber der Versicherung benannt hat, erhält dieser normalerweise das Geld von der Versicherung. Das Geld fällt nicht in den Nachlass, d.h. die Erben bekommen das Geld nicht. Wenn man „die Erben“ als Bezugsberechtigte eingesetzt hat, fällt die Versicherungssumme ebenfalls nicht in den Nachlass. Diejenigen, die im Zeitpunkt des Todes Erben sind, erhalten das Geld von der Versicherung direkt außerhalb des Nachlasses. Stellen Sie sich in einem solchen Fall einmal vor, dass der Nachlass überschuldet ist und nur das Geld aus der Lebensversicherung vorhanden ist. Dann ist es wichtig, die Erbschaft auszuschlagen und als Bezugsberechtigte das Geld aus der Lebensversicherung zu fordern.

Nur dann, wenn man niemanden als Bezugsberechtigten eingesetzt hat, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass und damit an die Erben. Das klingt auf den ersten Blick verwirrend. Das obige Beispiel zeigt aber, dass es einen Unterschied machen kann, ob man als Bezugsberechtigter die Versicherungssumme erhält oder die Versicherungssumme in den Nachlass fällt.

Hat man z.B. seinen Ehemann als Bezugsberechtigten eingesetzt, ist dieser nach einer eventuellen Scheidung im Zweifel immer noch bezugsberechtigt. Hier muss man darauf achten die Bezugsberechtigung bei Trennung oder Scheidung zu ändern. Sind Kinder als Bezugsberechtigte eingesetzt, sind in der Regel alle Kinder gemeint, d.h. auch nichteheliche Kinder.

Überprüfen Sie daher in regelmäßigen Abständen, ob die von Ihnen ausgewählten Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung auch immer noch diejenigen sind, die bei Ihrem Tode die Versicherungssumme erhalten sollen.