Wenn es Streit über den Umgang mit dem Kind gibt …..

sollten die Eltern immer zunächst versuchen sich beim Jugendamt oder in einer Familienberatungsstelle zu treffen, um dort eine Einigung zu finden. Auch die Durchführung eines Mediationsverfahrens ist ein guter Weg, um eine von allen Beteiligten getragene Lösung zu finden. Der Weg zum Familiengericht kann immer nur die letzte Möglichkeit sein.

Häufig sind es aus der Partnerschaft herrührende Verletzungen, die dazu führen, dass dem anderen Elternteil der Umgang mit dem Kind erschwert oder ganz verwehrt wird. Dabei wird oft vergessen, dass es sich beim Umgangsrecht nicht nur um einen Rechtsanspruch des nicht mit dem Kind zusammenlebenden Elternteil handelt. Es ist vor allem das Kind, welches ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat. Deshalb gibt es auch die Pflicht des Elternteils zum Umgang mit dem Kind.

In der Praxis ist es natürlich sehr schwer einen Elternteil, der keinen Umgang mit seinem Kind haben möchte, zu diesem zu zwingen. In der Regel dient nämlich ein Umgang, der nur mit Zwang gegenüber dem nicht umgangswilligen Elternteil durchgesetzt werden kann, auch nicht dem Wohl des Kindes.

Ein Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen ist aber grundsätzlich immer von herausragender Bedeutung für die Entwicklung des Kindes. Dies sollten die Beteiligten nicht vergessen, wenn über den Umgang gestritten wird.