Neue Düsseldorfer Tabelle ab August 2015
Es gibt eine neue Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt. Diese ab dem 1. August 2015 geltende Tabelle finden Sie hier
Die Elternteile, die zum Barunterhalt verpflichtet sind müssen, je nach Eingruppierung in die einzelnen Gruppen, ab dem 1. August 2015 höheren Kindesunterhalt zahlen.
Wichtig ist, dass sich bis zum 31. Dezember 2015 die Verrechnung des Kindergeldes nicht verändert hat. Bei einer hälftigen Anrechnung des Kindergeldes rechnet man bis Ende des Jahres noch mit den alten Kindergeldbeträgen. Das erhöhte Kindergeld wird erst ab dem neuen Jahr 2016 berücksichtigt. Möglicherweise gibt es ab Januar 2016 auch schon wieder eine neue Düsseldorfer Tabelle. Das muss abgewartet werden.