Der digitale Nachlass
Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was mit Ihren digitalen Daten im Falle Ihres Todes passiert?
Die meisten von uns verfügen über E-Mail- und Benutzerkonten im Netz, manche betreiben eine eigene Internetseite und viele sind Mitglieder eines sozialen Netzwerkes. Oftmals haben die Erben keinen Überblick über die Aktivitäten des Erblassers im Netz und kennen etwaige Zugangsdaten nicht.
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Erben sich mühsam auf die Suche nach diesen Informationen begeben müssen, sollten Sie diesen sog. digitalen Nachlass am besten in einem Testament regeln und die entsprechenden Daten hinterlegen.
Testamentarisch kann man z. B. einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der sich um die Abwicklung dieses Teils des Nachlasses kümmert. Wenn die Erben bestimmte Daten nicht sehen sollen (z.B. den E-Mail-Verkehr) können Sie den Testamentsvollstrecker auch damit beauftragen nach dem Tode Daten zu löschen.