Facebook & Co. – Wer kümmert sich um mein digitales Erbe?
Viele Menschen sind heutzutage digital unterwegs: Sie nutzen die sozialen Netzwerke, betreiben eine eigene Webseite, korrespondieren per E-Mail, haben Fotos auf ihrem Computer oder in der Cloud liegen. Verträge werden online abgeschlossen und über PayPal gezahlt.
Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was nach dem Tode mit diesen Daten passieren soll? Oder ist es Ihnen egal?
Noch vor ein paar Jahren hätte es niemanden interessiert, was mit derartigen Daten passiert. Das hat sich aufgrund der immer häufigeren Nutzung der elektronischen Medien verändert. Grundsätzlich ist es so, dass der oder die Erben verpflichtet sind, sich auch um diese Dinge zu kümmern. Der Erbe tritt in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Haben Sie nicht geregelt, wo der Erbe Passwörter, Benutzername und weitere Informationen finden kann, ist es für ihn oft schwierig bis nahezu unmöglich, den digitalen Nachlass abzuwickeln. Kann der Erbe zunächst nicht handeln, werden weiter E-Mails eingehen, über Facebook und Twitter werden Nachrichten verschickt und für online abgeschlossene Verträge werden Zahlungen fällig.
Sie können vorsorgen, in dem Sie eine Liste mit allen Benutzerkonten, Benutzernamen und Passwörtern erstellen und diese in einem verschlossenen Umschlag an einem sicheren Ort aufbewahren. Wir empfehlen außerdem, dass Sie diesen Punkt in Ihr Testament aufnehmen und darauf hinweisen, wo der Umschlag zu finden ist. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Erbe Kenntnis von ihren elektronischen Daten erhält, kann man auch einer dritten Person ein Vermächtnis hinterlassen. Die Person hat dann alleine das Recht, sich um den digitalen Nachlass zu kümmern. Oder, man erteilt dem Erben die Auflage sämtliche Daten zu löschen. Dann kann es sinnvoll sein einen Testamentsvollstrecker im Testament zu bestimmen, der überwacht, dass auch wirklich alles gelöscht wird.
Sinnvoll ist es auch, darüber nachzudenken, wer sich um die Verwaltung der Daten kümmert, wenn man es selber, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen, nicht mehr kann. Das kann man in einer Vorsorgevollmacht regeln.
Wenn Sie gar nicht möchten, dass Andere Ihre Daten zu Gesicht bekommen, bleibt nur die Möglichkeit, noch zu Lebzeiten alle Daten zu löschen, von denen Sie nicht möchten, dass sie bekannt werden.