Wie verfasse ich ein Testament

Die Kosten günstigste und einfachste Methode ein Testament zu errichten, ist, handschriftlich auf einem Papier aufzuschreiben, was man möchte. Dieses sogenannte eigenhändige Testament ist, was viele nicht wissen, genauso gültig, als wenn man ein so genanntes öffentliches Testament beim Notar errichtet.

Wichtig ist, dass dieses eigenhändige Testament von vorne bis hinten handschriftlich verfasst wird, es muss datiert und mit Ortsangabe, Vor und Nachnamen unterschrieben werden. Ganz wichtig ist, dass kann in unserem Computerzeitalter gar nicht oft genug betont werden, dass das Testament tatsächlich mit der Hand geschrieben sein muss. Sonst ist es nicht wirksam. Lässt man das Testament von jemandem anders handschriftlich erstellen oder lässt man sich die Hand führen, ist es auch nicht wirksam. Wenn man selber nicht schreiben kann, muss man zum Notar gehen und dort ein Testament errichten. Wenn man sein handschrifliches Testament wieder verändern will, zerreißt man es und verfasst ein neues Testament.

Bei einem sogenannten öffentlichen Testament, welches man beim Notar errichtet, erzählt man dem Notar, was man testieren möchte. Der Notar bringt diese Wünsche dann zu Papier. Nachteil des öffentlichen bzw. notariellen Testamentes sind die entstehenden Kosten. Der nicht zu unterschätzende Vorteil ist aber, dass der Notar den Inhalt überprüft. Wenn man das öffentliche Testament widerrufen möchte, muss man es aus der amtlichen Verwahrung beim Nachlassgericht, in die es der Notar gegeben hat, zurückholen.

Man sollte sich immer Rat, entweder beim Rechtsanwalt oder beim Notar einholen, wenn man ein Testament verfasst. Sehr häufig sind selbst verfasste Testamente widersprüchlich oder auslegungsbedürftig. Das kann zum Streit in der Familie führen, der eigentlich durch das Testament vermieden werden sollte.