Was ist der Unterschied zwischen Erbteil und Pflichtteil

Viele Menschen verwechseln den Erbteil mit dem Pflichtteil. Ich möchte den Unterschied daher erst einmal erklären. Erbe ist derjenige, der nach dem Tode des Verstorbenen, wir Juristen nennen den Verstorbenen Erblasser, entweder aufgrund gesetzlicher Erbfolge erbt oder aber durch Testament des Erblassers als Erbe eingesetzt ist. Der Erbe wird Rechtsnachfolger des Erblassers, d. h. er hat die selben Rechte und Verpflichtungen, die der Erblasser vorher hatte, er bekommt z. B. das Haus des Erblassers, muss die Schulden bezahlen, Verträge abwickeln usw.. Was ist im Gegenteil dazu denn jetzt der Pflichtteil?

Der Pflichtteil garantiert demjenigen, der enterbt wurde einen gewissen Mindestanteil an dem Nachlass des Erblassers. Wichtig ist, dass der Pflichtteil ein Geldanspruch ist. Das bedeutet, dass man eben gerade nicht Eigentümer einer Wohnung wird oder das Auto des Erblassers erhält. Man hat als sogenannter Pflichtteilsberechtigter nur einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages gegenüber dem Erben.

Nicht jede enterbte Person erhält einen Pflichtteil. Pflichtteilsberechtigte Personen sind die Kinder und Kindeskinder des Erblassers und der Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner. Auch die Eltern erhalten einen Pflichtteilsanspruch, wenn der Erblasser keine Kinder hinterlassen hat. Ich weiß, dass viele Menschen immer noch denken, dass Geschwister Pflichtteilsansprüche haben. Das ist nicht richtig. Wenn Sie alleinstehend sind, ein Testament aufsetzen und z. B. alles dem Tierschutzverein hinterlassen, erhalten Ihre Geschwister nach Ihrem Tode keinen Pflichtteil.

Wie hoch ist denn nun der Pflichtteil? Die Höhe des Pflichtteils ist natürlich abhängig vom Nachlasswert zur Zeit des Erbfalles. Der prozentuale Anteil, nach dem sich der Geldanspruch bemisst, richtet sich nach dem gesetzlichen Erbanteil. Einfach ausgedrückt: die Quote beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ich gebe Ihnen ein Beispiel:

Hinterlässt der Erblasser z. B. zwei Kinder und hat er ein Kind enterbt, erhält dieses enterbte Kind einen Pflichtteilsanspruch von einem Viertel. Das liegt daran, dass der gesetzliche Erbteil ein halb betragen hätte. Die Hälfte davon ist ein Viertel.

Wichtig ist, dass Pflichtteilsansprüche nicht automatisch ausgezahlt werden, sie müssen geltend gemacht werden gegenüber dem Erben. Der Erbe ist verpflichtet über den Nachlass des Erblassers Auskunft zu geben, damit der Pflichtteilsanspruch errechnet werden kann. Pflichtteilsansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis vom Tode des Erblassers und Kenntnis des Testamentes. Man darf also nicht zu lange warten, wenn man den Pflichtteil einfordern möchte.