Jetzt chill doch mal – wann muss man Unterhalt für volljährige Kinder zahlen?

„Jetzt chill doch mal Alter“. Das bekam mein Mandant neulich von seinem Sohn zu hören, als er diesen nach dem Stand seiner Bewerbungsbemühungen fragte. Ich höre inzwischen immer öfter von Eltern, dass ihre Kinder nach dem Abschluss der Schule erst einmal einige Zeit zu Hause bleiben möchten, um sich von dem ganzen Schulstress zu erholen. Sie wollen weder ein Ausbildungsverhältnis eingehen, noch möchten sie studieren. Jedenfalls nicht direkt im Anschluss an die Schulausbildung. Die Kinder bleiben statt dessen zu Hause und chillen. Dagegen ist natürlich nichts einzuwenden, sofern die Eltern mit der Erholungsphase der Kinder einverstanden sind. Das ist aber nur selten der Fall. Gerade Mütter berichten mir häufig genervt, dass sie, wenn sie nach einem arbeitsreichen Tag nach Hause kommen, ihre volljährigen Kinder, die gerade erst aufgestanden sind, vor dem Fernseher finden. Abends geht es dann wieder auf die Piste. So haben sie sich die Zeit nach der Beendigung der Schulausbildung ihrer Kinder nicht vorgestellt.

Die Mütter sind es auch oftmals, die zur Beratung kommen und wissen möchten, mit welchem monatlichen Geldbetrag sie ihre Kinder in dieser Situation unterstützen müssen. Wenn ich ihnen dann erkläre, dass sie gar nichts zahlen müssen, wollen sie es nicht glauben. „Und wovon soll das Kind dann seine Ausgaben zahlen?“ Ich empfehle an dieser Stelle immer die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit durch das Kind. So richtig glauben mir das die Mütter aber nicht und, wenn sie es glauben, setzen sie es nicht durch.

Das volljährige Kind hat aber tatsächlich nur dann einen Anspruch auf Kindesunterhalt, wenn es sich in einer Ausbildung befindet. Wenn nicht, dann muss das Kind jede Tätigkeit aufnehmen (auch Aushilfsjobs), um den eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen. Nach Beendigung der Schule sollte man dem Kind eine dreimonatige Phase der Erholung und Orientierung zugestehen. Danach müssen die Eltern aber das Chillen der Kinder nicht mehr hinnehmen.