Kindesunterhalt und Wechselmodell

Immer mehr Eltern entscheiden sich bei Trennung für die Durchführung eines sogenannten Wechselmodells bei der Kinderbetreuung. Was ist eigentlich ein Wechselmodell und wie wirkt sich dieses Modell auf die Zahlung von Kindesunterhalt aus?

Ein echtes Wechselmodell, welches sich auf die Zahlung von Kindesunterhalt auswirkt, liegt immer dann vor, wenn beide Elternteile sich bei der Betreuung des Kindes abwechseln und jeder von ihnen etwa die Hälfte der Versorgungs- und Erziehungsleistung wahrnimmt. Mit anderen Worten: Wenn der Schwerpunkt der tatsächlichen Fürsorge und Betreuung des Kindes bei einem Elternteil liegt, bleibt es dabei, dass dieser das Kind betreut und der andere Elternteil alleine Barunterhalt zahlen muss. Es ändert sich an dieser Aufteilung auch nichts, wenn der andere Elternteil ebenfalls Betreuungs- und Versorgungsleistungen erbringt, die über den normalen Umgang hinausgehen, solange es dabei bleibt, dass der andere Elternteil die Hauptverantwortung für das Kind trägt.

Was passiert mit dem Kindesunterhalt, wenn ein echtes Wechselmodell vorliegt? Viele Eltern denken, dass bei Durchführung eines derartigen Wechselmodells kein Kindesunterhalt mehr zu zahlen ist. Das ist falsch. Die Eltern haften in diesem Fall anteilig für den Barunterhalt des Kindes. Der Unterhaltsbedarf des Kindes errechnet sich in diesem Fall nach dem zusammengerechneten unterhaltsrelevanten Einkommen beider Elternteile. Es muss geprüft werden, ob die Sätze der Düsseldorfer Tabelle ausreichend sind für den Bedarf des Kindes oder ob der Tabellenunterhalt wegen der Mehrkosten angemessen erhöht werden muss. Das hat etwas damit zu tun, dass in der Regel höhere Kosten durch die Aufteilung der Betreuung entstehen, z. B. dadurch, dass in der Wohnung jedes Elternteils ein Kinderzimmer vorhanden ist. Außerdem wird häufig auch z.B. Spielzeug, Kleidung und Schulbedarf  bei jedem Elternteil zu finden sein. Oft führt ein Wechselmodell auch zu häufigen Fahrten zwischen den beiden Wohnungen der Eltern. Auch das kann die Kosten erhöhen. Der Unterhalt wird entsprechend den Einkommens- und Vermögensverhältnissen zwischen den Elternteilen aufgeteilt. Es ist also nicht automatisch so, dass bei Durchführung eines Wechselmodells keiner der Elternteile Kindesunterhalt in bar zu zahlen hat.