Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1. Januar 2018

Ab dem 1. Januar 2018 gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt. Die Tabelle finden Sie hier.

Der Mindestkindesunterhalt ist angehoben worden, gleichzeitig sind aber auch die Einkommensgruppen angehoben worden. Die Tabelle beginnt ab Januar mit einem Einkommen bis EUR 1.900,– (statt wie bisher bis EUR 1.500,–) und endet in der 10. Einkommenstufe mit einem Einkommen bis EUR 5.500,– statt wie bisher mit EUR 5.100,–.  Der ausbildungsbedingte Mehrbedarf steigt von EUR 90,– auf EUR 100,–. Gestiegen ist auch der sogenannte Bedarfskontrollbetrag, der eine ausgewogene Verteilung zwischen dem Unterhaltsverpflichteten und dem Unterhaltsberechtigten gewährleisten soll.