Selbstbehalt beim Elternunterhalt wird angehoben

Eine gute Nachricht für alle, die Unterhalt für ihre Eltern zahlen: Ab Januar 2015 werden die Freibeträge deutlich angehoben: Erwachsene Kinder, die für ihre Eltern zum Unterhalt herangezogen werden, dürfen künftig einen Selbstbehalt in Höhe von 1.800 Euro ihres Nettoeinkommens behalten statt bisher 1.600 Euro. Ist das unterhaltspflichtige Kind verheiratet, so wird für den Ehe- oder Lebenspartner ein Freibetrag in Höhe von künftig 1.440 Euro statt bisher 1.200 Euro angerechnet.

Vom Selbstbehalt müssen die allgemeinen Lebenshaltungskosten gezahlt werden, also Lebensmittel, Kleidung, Restaurantbesuche etc. Außerdem ist in diesem Betrag ein Wohnkostenanteil in Höhe von 480 Euro enthalten. Im Selbstbehalt des Ehepartners sind es 380 Euro an Wohnkosten.

Besondere Kosten für die Altersvorsorge, für berufsbedingte Fahrten zur Arbeitsstätte, für Zusatzkrankenversicherungen oder auch unter bestimmten Voraussetzungen für Kredite fallen nicht in diesen Selbstbehalt und werden gesondert anerkannt.

Betroffene sollten sich beraten lassen, ob bisherige Unterhaltsberechnungen angepasst werden können.