Müssen Adoptivkinder Elternunterhalt zahlen?

Kinder, die von Adoptiveltern angenommen werden, erhalten rechtlich gesehen eine vollständig neue Familie: Das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern erlischt, und zu den annehmenden Eltern entsteht ein eigenes vollwertiges Verwandtschaftsverhältnis.

Das bedeutet, dass Adoptivkinder die gleichen Rechte haben wie leibliche Kinder. Sie werden von ihren Eltern versorgt, sie können von ihnen Unterhalt verlangen und haben ein eigenes Erbrecht.

Umgekehrt heißt das aber, dass die angenommenen Kinder gegenüber den Adoptivelötern auch die gleichen Pflichten haben wie die leiblichen Kinder.

Wenn die Adoptiveltern zum Beispiel pflegebedürftig werden und ihren Lebensbedarf nicht mehr aus ihren eigenen Einkünften sicherstellen können, so sind auch die Adoptivkinder verpflichtet, im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten die Eltern zu unterstützen und ihnen Unterhalt zu gewähren.