Elternunterhalt nur noch bei höheren Einkommen
Das Angehörigen-Entlastungsgesetz hat alle Hürden genommen und tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Ab 2020 können Kinder von Eltern, die stationär in einem Pflegeheim leben, nur noch dann in Anspruch genommen werden, wenn sie mehr als 100.000 € brutto im Jahr verdienen. Wer bereits Unterhalt für seine pflegebedürftigen Eltern zahlt, kann die Zahlungen ab Januar 2020 einstellen. Man sollte dann die Sozialbehörde anschreiben und darum bitten, den Wegfall der Unterhaltspflicht zu bestätigen.