Neues Gesetz zu Freibeträgen beim Elternunterhalt?

Im Koaltionsvertrag der Bundesregierung wurde eine Entlastung für unterhaltspflichtige Kinder angekündigt, nun gibt es bereits einen Namen für die Umsetzung: Das „Unterhaltsentlastungsgesetz“ ist vom Kabinett verabschiedet worden. Es sieht unter anderem vor, dass Kinder erst dann zum Elternunterhalt herangezogen werden sollen, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Noch kann man sich gegenüber den Sozialbehörden nicht auf diesen Entwurf berufen. Das wird erst möglich sein, wenn er in Gesetzeskraft erwächst. Insbesondere die Städte und Gemeinden sträuben sich noch gegen die Neuregelung, da sie erhebliche finanzielle Mehrbelastung fürchten.

Wenn man bereits zur Zahlung von Elternunterhalt herangezogen wird, sollte man sich umgehend an die Behörde zur Überprüfung wenden, sobald das Unterhaltsentlastungsgesetz tatsächlich in Kraft tritt.