Wer sollte eigentlich ein Testament machen?
Das kommt darauf an – eine typische Anwaltsauskunft. Grundsätzlich sollte sich jeder einmal Gedanken darüber machen, wer gesetzlicher Erbe wird, wenn kein Testament errichtet wurde. Möchte man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen oder zusätzliche Regelungen treffen, sollte man ein Testament errichten.
Handlungsbedarf besteht bei kinderlosen Ehepaaren. Viele Menschen denken, dass der andere Ehepartner beim Tode automatisch Alleinerbe wird. Das ist falsch. Leben z.b. die Eltern des verstorbenen Ehepartners noch oder Geschwister, erben diese mit. Das führt dann dazu, dass der überlebende Ehepartner nach dem Tode des anderen z.b. eine Erbengemeinschaft mit dessen Geschwistern bildet. Das ist normalerweise nicht gewollt. Fällt nämlich z.B. eine Immobilie in die Erbmasse, werden die Geschwister auch Miteigentümer der Immobilie.
Wenn man kleine Kinder hat sollte man sich überlegen, ob in einem Testament bestimmt wird, wer im Falle des Todes des Sorgeberechtigten der Vormund sein soll. Wer soll sich um das ererbte Vermögen der Kinder kümmern? Soll ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden?
Partner in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften müssen wissen, dass sie nichts erben, wenn der andere Partner stirbt und kein Testament gemacht hat.
Eltern mit Kindern sollten sich überlegen, ob die gesetzliche Erbfolge wirklich ihren Wünschen entspricht. Häufig soll der Ehepartner nach dem Tode des anderen zunächst abgesichert werden, die Kinder sollen erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Zuge kommen.
Schon diese einfachen Beispiele zeigen, dass es sinnvoll ist sich rechtzeitig darüber Gedanken zu machen, ob man nach dem Motto „Nach mir die Sinnflut“ handeln, oder ob man den Verbleib von Vermögenswerten nach dem eigenen Tod mitgestalten möchte.