Kaum zu glauben aber: Eltern sind nicht verpflichtet ihren Kindern ein Erbe zu hinterlassen

Regelmäßig melden sich bei mir telefonisch nette Menschen, die sich erkundigen, ob ihre Eltern denn tatsächlich ihr ganzes Geld ausgeben dürfen und, ob man das nicht irgendwie unterbinden könnte.

Wenn ich nachfrage, worin das Problem bestehe (Sind die Eltern vielleicht nicht mehr geschäftsfähig?), bekomme ich oft zu hören, dass sie (die Eltern) durch ihr ausgeprägtes Ausgabeverhalten den Erbteil oder den Pflichtteil der eigenen Kinder mindern würden.

Da haben die Kinder natürlich Recht. Erkläre ich dem Kind dann freundlich, dass seine Eltern mit ihrem Vermögen erst einmal machen können, was sie wollen (z.B. auf Weltreise gehen oder anderen schönen Hobbies fröhnen), wird dieses nur sehr schwer geglaubt. „Dann bleibt ja für mich nichts mehr übrig“. Das mag stimmen, rechtfertigt aber nicht die Einschaltung einer Rechtsanwältin. Noch gibt es bekanntermaßen keine rechtliche Verpflichtung von Eltern, ihren Kindern Vermögen nach dem Tode zu hinterlassen.

Wie gut, dass Eltern von manchen Aktivitäten ihrer Kinder nichts erfahren!