Ehepartner beerben sich nicht automatisch alleine

Viele Menschen denken, dass man automatisch nach dem Tode des Ehepartners dessen alleiniger Erbe wird und man deshalb kein Testament machen muss. Das ist falsch!

Hatte der verstorbene Ehepartner Kinder, erben diese mit. Das ist vielen noch bekannt. Was passiert aber, wenn der verstorbene Ehepartner keine Kinder hatte? Dann erben Eltern, Geschwister und deren Kinder sowie etwaige Großeltern mit. Nur wenn es keine Verwandten dieser sogenannten 2. Ordnung und keine Großeltern gibt, erbt der überlebende Ehepartner alleine.

Ist man also verheiratet und hinterlässt der verstorbene Ehepartner keine Kinder, erbt der überlebende Ehepartner nicht alleine, wenn z.B. Eltern, Geschwister oder Kinder der Geschwister des Verstorbenen noch leben. Das kann sehr unerfreulich sein, wenn man z.B. mit seinem Ehepartner ein Haus gekauft hatte. Nach dem Tode des Ehepartners werden dann nämlich auf einmal Mitglieder seiner Familie, z. B. die Geschwister, Miteigentümer des Hauses, weil sie den Verstorbenen auch beerben. Mit anderen Worten: Dem überlebenden Ehepartner gehört das Haus nach dem Tode des Ehepartners nicht alleine, er muss es sich mit Verwandten des Verstorbenen teilen. Welche Probleme da entstehen, kann man sich leicht vorstellen. Das ist meistens von den Eheleuten nicht gewollt. Wenn man dieses Ergebnis nicht möchte, muss man ein Testament errichten.