Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2019
Ab dem 1. Januar 2019 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt. Die Unterhaltsbeträge für minderjährige Kinder sind moderat angehoben worden. Das staatliche Kindergeld von zurzeit 194 € ist zur Hälfte von den Tabellenbeträgen abzuziehen. Zum 1. Juli 2019 wird das Kindergeld um 10 € angehoben auf dann 204 €. Das ist bei den Zahlbeträgen zu berücksichtigen. Der Kindesunterhalt für die volljährigen Kinder bleibt unverändert. Die Tabelle finden Sie hier: Duesseldorfer-Tabelle-2019