Streit über die Notwendigkeit von Schutzimpfungen für Kinder?
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, welcher Elternteil über die Notwendigkeit von Schutzimpfungen entscheidet, wenn sich die Eltern darüber nicht einigen können. Die Pressemitteilung des BGH finden Sie hier.
In dem vorliegenden Fall besteht gemeinsames Sorgerecht der Eltern für ihre Tochter. Das Kind lebt bei der Mutter. Der Vater wollte, dass das Kind die altersentsprechenden Schutzimpfungen, die durch die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut empfohlen werden, erhält. Die Mutter wollte das nicht, weil sie der Ansicht ist, dass das Risiko von Impfschäden schwerer wiege als das allgemeine Infektionsrisiko. Nur, wenn die Ärzte einen Impfschaden mit Sicherheit ausschließen würden, wäre sie mit einer anlassunabhängigen Impfung des Kindes einverstanden.
Der BGH hat festgestellt, dass die Durchführung von Schutzimpfungen keine Angelegenheit des täglichen Lebens sei. Die Entscheidung, wer über die Frage der Durchführung von Schutzimpfungen entscheiden dürfe, hatte das zuständige Oberlandesgericht dem Vater übertragen. Zur Begründung wurde darauf abgestellt, dass sich der Vater an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission orientiert hat und keine besonderen Impfrisiken beim Kind bestehen. Der BGH hat die Beschwerde gegen diese Entscheidung zurückgewiesen.