Elternteil darf über Türkeireise mit Kind nicht alleine entscheiden
Es gibt eine neue Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 21. Juli 2016 (5 UF 206/16), in der das Gericht bestimmt, dass der mitsorgeberechtigte Elternteil zustimmen muss, wenn der andere Elternteil mit dem Kind Urlaub in der Türkei machen möchte.
Normalerweise ist es so, dass der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, entscheiden kann, wohin es mit dem Kind in den Urlaub fährt. Dazu braucht man also keine Zustimmung des mitsorgeberechtigten anderen Elternteils. Eine Ausnahme besteht dann, wenn es Umstände gibt, die darauf hindeuten, dass eine Reise besonders gefährlich sein könnte.
Das Gericht ist der Ansicht, dass es momentan in der Türkei Risiken gibt, da die Türkei mehrfach Ziel terroristischer Anschläge war. Im konkreten Fall ging es um die Frage, ob die Kindesmutter mit dem Kind nach Antalya reisen darf. Das Gericht hat seine Entscheidung auch damit begründet, dass die Regierung der Türkei den Ausnahmezustand ausgerufen hat und es als Folge des Putschversuchs zu Massenverhaftungen und zu Regierungsentscheidungen gekommen ist, die für eine Vielzahl von Betroffenen in der Türkei von existenzieller Bedeutung sind. Die Gefahr von Unruhen ist nicht ausgeschlossen, diese könnten auch Auswirkungen auf die Urlaubsregionen haben. Das Gericht kommt daher in diesem konkreten Fall zu der Entscheidung, dass es für das Kindeswohl weniger gravierend ist, wenn der Urlaub nicht angetreten wird, als mögliche Folgen, die dadurch entstehen könnten, dass die Urlaubsreise durchgeführt wird.