Neue Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt zum 1. Januar 2020
Zum 1. Januar 2020 ändern sich die Unterhaltsbeträge für minderjährige und volljährige Kinder bei geleichzeitiger Anhebung der Freibeträge für die unterhaltspflichtigen Eltern. Die neuen Unterhaltssätze sind an die Vorgaben des Existenzminimums angepasst worden mit einer zum Teil deutlichen Anhebung der Beträge. Für ein vierjähriges Kind erhöht sich zum Beispiel der Unterhalt von bisher 354 € auf 369 €. Die Erhöhung setzt sich fort durch alle Altersstufen und Einkommensgruppen.
Der Bedarf auswärts studierender Kinder ist von 735 € auf 860 € angehoben worden.
Die Oberlandesgerichte haben auch die Freibeträge erhöht. Der Selbstbehalt Erwerbstätiger gegenüber minderjährigen Kindern ist beispielsweise von 1.080 € auf 1.160 € erhöht worden, hierin sind 430 € statt bisher 380 € an Wohnkosten enthalten. Gegenüber volljährigen Kindern beträgt er künftig 1.400 € inclusive 550 € Wohnkosten.