Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten für ein Scheidungsverfahren richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert. Dieser wiederum setzt sich zusammen aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Eheleute. Hinzuzusetzen ist ein Betrag für den Versorgungsausgleich, also den Ausgleich der Rentenansprüche zwischen den Eheleuten für die Zeit ihrer Ehe. Für jedes Rentenanrecht, etwa aus der Deutschen Rentenversicherung, aus einer Zusatzversorgung oder einer betrieblichen Alterszusage, werden 10 % des Gegenstandswertes der Scheidung hinzugerechnet.

 

Ein Beispiel: Verdienen beide Eheleute jweils 2.000 Euro netto, so beträgt der Gegenstandswert für die Scheidung 12.000 Euro. Der Mann ist selbständig und hat Rentenansprüche beim Presseversorgungswerk, die Frau ist gesetzlich versichert bei der Deutschen Rentenversicherung und hat eine betriebliche Altersversorgung. Diese insgesamt drei Versorgungsrechte werden mit je 10 % des Gegenstandswertes der Scheidung berechnet, also 30 % von 12.000 Euro, was 3.600 Euro ausmacht, so dass der Gegenstandswert für die Ehescheidung insgesamt 15.600 Euro beträgt. Das sind jetzt nicht die Kosten, die Sie aufbringen müssen, sondern nur die Werte, nach denen sich die Gerichts- und Anwaltskosten bemessen.

An Gerichtskosten fallen in diesem Beispiel 586 Euro an, die zwischen den Eheleuten geteilt werden, an Rechtsanwaltskosten jeweils 1.625 Euro zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer. Für das gesamte Verfahren müsste danach jeder Ehegatte 2.250,55 Euro zahlen.

 

Werden weitere Themen in das Gerichtsverfahren eingeführt, etwa Unterhalt oder Zugewinnausgleich, dann verändern sich die Werte.

 

Der Gegenstandswert wird vom Familiengericht verbindlich festgesetzt. Deswegen gibt es bei den Kosten auch keine Unterschiede zwischen einer Scheidung, bei der Sie sich von Anfang an anwaltlich beraten und führen lassen und einer sogenannten Online-Scheidung, bei der Sie ohne persönliche Beratung im Wesentlichen über Formulare durch das Verfahren gehen.

 

Nach Abschluss des Scheidungsverfahrens können Sie die aufgewendeten Kosten steuerlich geltend machen.