Wozu braucht man eine Vorsorgevollmacht?

Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wer sich um Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten kümmert, wenn Sie es selber nicht mehr tun können. Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder durch sein Alter in die Lage kommen, dass er Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr alleine regeln kann. Viele Menschen denken, dass sich automatisch ihre Kinder oder ihr Partner um ihre Angelegenheiten kümmern, wenn sie es selber nicht mehr tun können.

Ich weiß, dass das viele überraschen wird: Wenn Sie selber Ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln können, können weder Ihr Ehepartner noch Ihre Kinder rechtsverbindliche Erklärungen für Sie abgeben. Nur, weil man verheiratet ist heißt das nicht, dass der Ehepartner für einen entscheiden darf.
Haben Sie also niemanden für diesen Fall bevollmächtigt, setzt das Betreuungsgericht einen Betreuer ein, der sich um Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten kümmert, wenn Sie es selber nicht mehr tun können. Der Betreuer wird vom Gericht kontrolliert, er benötigt für bestimmte Handlungen des Gerichtes eine Genehmigung.

Wenn Sie selber entscheiden möchten, wer sich im Fall des Falles um Ihre Angelegenheiten kümmern soll, müssen Sie eine Vorsorgevollmacht errichten. In dieser Vollmacht bestimmen Sie, wer welche Angelegenheiten für Sie regeln darf. Sie können einen oder mehrere Personen bevollmächtigen. Wichtig ist, dass in der Vollmacht genau bezeichnet wird, wozu der Bevollmächtigte ermächtigt ist, d. h. welche persönlichen, finanziellen und Aufenthaltsmaßnahmen er bestimmen darf.

Die Vollmacht muss nicht handschriftlich verfasst sein, sie kann auch auf dem Computer geschrieben werden. Wenn Sie ein vorgefertigtes Formular ausfüllen, vergewissern Sie sich, dass Sie auch genau verstanden haben, welche Aufgaben Ihr Bevollmächtigter wahrnehmen soll. Am besten Sie lesen sich selber den Text laut vor. Sie müssen die Vollmacht notariell beurkunden lassen, wenn die Vollmacht auch zum Erwerb oder zur Veräußerung von Immobilien erteilt werden soll. Wichtig ist, dass Sie eine zuverlässige Person bevollmächtigen, in der Regel wird das ein Angehöriger oder eine Ihnen sonst sehr nahestehende Person sein. Natürlich sollten Sie vorher mit dieser Person genau besprechen, welche Wünsche und Vorstellungen Sie haben. Damit Ihre Vollmacht auch gefunden wird, rate ich dazu, dass Sie die Vollmacht beim sogenannten Vorsorgeregister registrieren lassen. In diesem Register, welches von der Bundesnotarkammer geführt wird, können Angaben zu sämtlichen Vorsorgevollmachten eingetragen werden.