Ist eine Online-Scheidung wirklich günstiger?

Heutzutage werden viele Dinge über das Internet erledigt. Der Begriff „Online-Scheidung“ erweckt auf den ersten Blick den Eindruck, dass man seine Scheidung auch per Mausklick erledigen könnte. Dem ist aber nicht so. Die Einreichung des Scheidungsantrages kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen und zwar in Papierform.

Die Eheleute müssen auch in aller Regel immer persönlich vor dem Familiengericht erscheinen und dort zu Protokoll geben, seit wann sie voneinander getrennt lenben. Begleitet werden sie von einem Anwalt, der in der mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht den Scheidungsantrag stellen muss.

Natürlich kann man den Schriftverkehr mit seinem Rechtsanwalt online erledigen und sich am Tage der Ehescheidung von jemandem vertreten lassen, den man vorher noch nie persönlich gesehen hat. Viele Menschen denken, dass das Scheidungsverfahren dann günstiger wäre. Das ist falsch. Die gesetzlichen Gebühren für das Ehescheidungsverfahren errechnen sich nach sogenannten Gegenstandswerten und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Sie enstehen, egal ob man mit seinem Rechtsanwalt vorher gesprochen hat oder nicht.

Der Vorteil eines persönlichen Gespräches liegt aber darin, dass in diesem Gespräch abgefragt werden kann, ob neben der „reinen“ Ehescheidung noch weitere Dinge geklärt werden sollten. Es kann nämlich eine böse Überraschung geben, wenn man nach erfolgter Scheidung feststellt, dass bestimmte Punkte (z.B. Unterhaltsansprüche, Krankenversicherungsfragen, steuerliche Änderungen, Zugewinn u.a.) nicht geklärt wurden. Häufig ist es dann nach Scheidung teurer diese Punkte zu klären. Im übrigen kann eine „Online-Scheidung“ nur dann günstiger sein, wenn ein „normal beauftragter“ Anwalt höhere Gebühren nimmt als die gesetzlichen vorgesehenen Gebühren. Das lässt sich aber immer vor Beauftragung in einem Gespräch klären.