Was bedeutet eigentlich Trennung?

Wenn ein Ehepartner nicht mehr mit dem anderen Ehepartner zusammenleben möchte oder beide Ehepartner sich darüber einig sind, dass sie nicht mehr als Paar zusammen bleiben wollen, trennen sie sich. Trennung bedeutet normalerweise, dass ein Ehepartner aus dem gemeinsamen Haus oder der Wohnung auszieht. Das wird häufig derjenige sein, der nicht die Kinder betreut, da es für den Elternteil, bei dem die Kinder leben, meistens schwieriger ist eine neue Wohnung zu finden.

Man hat keinen Anspruch darauf, dass der Ehepartner die sogenannte eheliche Wohnung auch tatsächlich verlässt. Weigert dieser sich, läuft es meistens darauf hinaus, dass man gezwungen ist sich selber um eine Wohnung zu kümmern, wenn man nicht mehr unter einem Dach leben will. Es gibt aber auch die Möglichkeit getrennt in einer Wohnung oder in einem Haus zu leben. Dann muss man die Wohnung aufteilen, zum Beispiel so, dass einer im ehemaligen Schlafzimmer lebt und der andere im ehemaligen Wohnzimmer. Wichtig ist, dass es keine gemeinsame Haushaltsführung mehr gibt, d. h. man kocht nicht mehr für den anderen, geht nicht mehr für den anderen einkaufen und wäscht oder putzt nicht mehr für ihn.

Will nur ein Ehepartner getrennt leben, der andere aber nicht, ist es sinnvoll dem anderen Partner durch einen Rechtsanwaltsbrief mitzuteilen, dass man getrennt leben will, damit der Trennungszeitpunkt dokumentiert ist. Voraussetzung für eine Trennung ist so ein Schreiben aber nicht, da Trennung etwas Faktisches ist. Bei Streit muss aber bewiesen werden können, dass man tatsächlich getrennt gelebt hat.

Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine Trennung?

Es entstehen Unterhaltsansprüche. Das können Kindesunterhaltsansprüche sein – derjenige, bei dem die Kinder nicht leben, muss Kindesunterhalt zahlen, es kann aber auch ein Unterhaltsanspruch des geringer verdienenden Ehepartners gegenüber dem mehr verdienenden Ehepartner sein, der sog. Ehegattenunterhalt.

Die Trennung führt auch in steuerlicher Hinsicht zu Änderungen: Ab dem 1. Januar des Jahres, das auf die Trennung folgt, muss die Einzelveranlagung gewählt werden. Das bedeutet z. B., dass die Steuerklassenkombination 3/5 nicht mehr funktioniert. Es kommen stattdessen dann die Steuerklassen 1 oder 2 in Betracht. Eine gemeinsame Steuererklärung kann nicht mehr abgegeben werden.

Wenn Kinder da sind, sollte zwischen den Elternteilen geklärt werden, wie und wann der ausziehende Elternteil die Kinder zukünftig sehen kann. An dem gemeinsamen Sorgerecht für die Kinder ändert sich durch die Trennung nichts.

Man sollte den Hausrat aufteilen. Damit sind z. B. Möbel und Geschirr gemeint. Alles das, was in der Ehe zusammen angeschafft wurde, sollte nach Möglichkeit einvernehmlich aufgeteilt werden. Persönliche Gegenstände verbleiben natürlich bei jedem einzelnen.

Nach Ablauf des Trennungsjahres kann mit einem Anwalt ein Ehescheidungsantrag gestellt werden.